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ERGO Komfortschutz Auslandspraktikum Versicherung

Die Ergänzungsversicherung zur Auslandspraktikum Krankenversicherung ERGO Komfortschutz ergänzt mit wichtigen Leistungen den Krankenschutz


Auslandspraktikum Krankenversicherung

Diese Leistungen ergänzen Dein Versicherungspaket
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unterbrechungsversicherung

Informiere Dich hier und schließe den Komfortschutz zusammen mit der Auslandspraktikum Kranken-versicherung ab.
 

Den ERGO Komfortschutz
hier online beantragen

Das bietet Dir der Komfortschutz für Deine Praktikumszeit:

1. Unfallversicherung:
  • Du erhältst Entschädigung, wenn ein Unfall zur dauernden Invalidität oder zum Tod führt.
    Versicherungssummen: Tod € 5.000,– / Invalidität € 50.000,–
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall werden von der
    ERGO bis zu 3.000 EUR übernommen.

2. Haftpflichtversicherung:

  • Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken (Personen- und Sachschäden) während des versicherten Aufenthaltes.
    Deckungssummen: € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.
  • Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis zu 1.000 €.

3. Unterbrechungsversicherung

  • Versichert ist die außerplanmäßige Unterbrechung Deines Aufenthaltes.
  • Versicherte Ereignisse sind: die unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder der Tod einer Risikoperson (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder)
  • Die ERGO ersetzt die Kosten für Deine Hinreise ins Heimatland sowie Kosten für die Rückreise ins Aufenthaltsland.

ab 9 EUR im Monat

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Was kostet die Ergänzungsversicherung Komfortschutz?

Klicke hier zur Prämientabelle
 

Was Du sonst noch über die Ergänzungsversicherung ERGO Komfortschutz wissen solltest:

Selbstbehalte?
Dieser Reiseschutz ist ohne Selbstbeteiligung.

Geografischer Geltungsbereich?
Gültig in Europa und Weltweit

Maximale Aufenthaltsdauer?
24 Monate / 730 Tage

Verlängerbar?
Der Reiseschutz ist nicht verlängerbar. Die Versicherung sollte daher für den gesamten Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden.

Abschlussfrist?
Der Abschluss ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich.

Versicherungsausschlüsse?
Unfallversicherung:  Unfälle, die Dir bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, sind nicht versichert. Weitere Informationen hierzu findest Du in den Versicherungsbedingungen.

Haftpflichtversicherung: Nicht versichert sind zum Beispiel alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen. Weitere Informationen hierzu findest Du in den Versicherungsbedingungen.

Unterbrechungsversicherung: Bezahlte, aber nicht genutzte Leistungen, wie zum Beispiel anteilige Kosten für die Unterkunft im Aufenthaltsland, werden von der Versicherung nicht erstattet. Weitere Informationen hierzu findest Du in den Versicherungsbedingungen.

Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?

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